Die Aufgaben der Abstimmungsleiter, der Abstimmungsleiterinnen sowie der Stellvertreter und Stellvertreterinnen bei der Vorbereitung und Durchführung des Volksbegehrens nehmen die Wahlleiter, die Wahlleiterinnen sowie die Stellvertreter und Stellvertreterinnen wahr.
§ 20
AbstGAbstimmungsorgane
Abschnitt 2 Volksbegehren
Stand 1997-06-11