Die Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung über
1.
die Stimmbezirke und Wahllokale,
2.
die Wahlunterlagen und Wahlscheine sowie deren Vernichtung,
3.
die Aufgaben des Landeswahlleiters oder der Landeswahlleiterin und der Bezirkswahlleiter oder der Bezirkswahlleiterinnen, die Bildung der Wahlvorstände,
4.
den Ablauf der Wahl, die Öffentlichkeit und Ordnung im Wahlraum, die Wahrung des Wahlgeheimnisses, die Stimmabgabe und die Briefwahl,
5.
die Wahlstatistik, den Schutz vor unzulässiger Wahlbeeinflussung, die Veröffentlichung von Wahlbefragungen, die Verpflichtung zur ehrenamtlichen Mitwirkung und die Verpflichtung der Behörden und sonstigen Stellen des Landes Berlin zur Benennung von Dienstkräften für die ehrenamtlichen Tätigkeiten,
6.
die Ermittlung der Wahlergebnisse in den Stimmbezirken und
7.
die Nach- und Wiederholungswahl
finden in ihrer jeweils geltenden Fassung auf das Volksbegehren und den Volksentscheid entsprechende Anwendung, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.