Der Landesabstimmungsleiter oder die Landesabstimmungsleiterin veröffentlicht das Gesamtergebnis des Volksentscheids innerhalb einer Frist von 20 Tagen nach dem Tag der Abstimmung im Amtsblatt für Berlin.
§ 39
AbstGVeröffentlichung des Gesamtergebnisses
Abschnitt 3 Volksentscheid
Stand 1997-06-11