Je belegtem Ausbildungsplatz in einer Kindertageseinrichtung im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zum Erzieher an einer Thüringer Fachschule nach § 3 Abs. 1 Satz 3, § 33 Abs. 5 Satz 2 ThürFSO-SW gewährt das Land dem Träger auf Antrag einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro, soweit nicht zeitgleich eine Förderung oder Leistung für den gleichen Zweck durch Dritte erfolgt.
§ 28
ThürKigaGAusbildungsförderung
Bedarfsplanung und Finanzierung
Stand 2017-12-18