Das Ministerium kann Modellprojekte in der Kindertagesbetreuung unterstützen und anregen, die der Erprobung besonderer pädagogischer Konzepte und Handlungsansätze sowie von Organisationsstrukturen dienen. Die Modellprojekte sollen auf die Übertragbarkeit ihrer Ergebnisse hin ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Modellprojekte sind zu veröffentlichen. Das Land gewährt den Trägern einen Zuschuss für Modellprojekte nach Maßgabe des Landeshaushalts.
§ 32
ThürKigaGModellprojekte
Bedarfsplanung und Finanzierung
Stand 2017-12-18