Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister berichtet dem Landtag und der Öffentlichkeit mindestens alle drei Jahre auf der Basis ausgewählter Indikatoren über den Status und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Hessen (Biodiversitätsbericht).
§ 10
HeNatGBiodiversitätsbericht
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften, Ziele und Grundsätze
Stand 2023-05-25