Die Landesregierung fasst ihre Ziele und Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt, zum dauerhaften Schutz naturnaher und natürlicher Lebensräume und zur Förderung einer nachhaltigen umweltschonenden Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen in einer Biodiversitätsstrategie zusammen.
§ 9
HeNatGBiodiversitätsstrategie
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften, Ziele und Grundsätze
Stand 2023-05-25