In Nationalparken, Biosphärenregionen, Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten und Nationalen Naturmonumenten kann eine hauptamtliche Naturschutzwacht eingesetzt werden. Die Naturschutzwacht hat insbesondere die Aufgabe, Besucher und die örtliche Bevölkerung zu informieren, zu beraten, die Einhaltung der zum Schutz dieser Gebiete erlassenen Rechtsvorschriften zu überwachen und deren Verletzung durch Aufklärung und Belehrung zu verhüten sowie das naturschutzfachliche Monitoring zu unterstützen.
§ 51
HeNatGNaturschutzwacht
SECHSTER TEIL Organisation des Naturschutzes
Stand 2023-05-25