Alle Behörden und Einrichtungen des Landes haben bei Mitwirkungs-, Bildungs- und Informationsangeboten zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege aktiv auf eine umfassende und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hinzuwirken.
§ 6
HeNatGTeilhabe von Menschen mit Behinderungen
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften, Ziele und Grundsätze
Stand 2023-05-25