Der Landespersonalausschuss ist eine unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Stelle. Er führt die ihm durch Gesetz oder durch die Saarländische Laufbahnverordnung übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung durch.
§ 105
SBGLandespersonalausschuss
Abschnitt VII Landespersonalausschuss
Stand 2009-03-11