Die Laufbahnvorschriften können bestimmen, inwieweit eine für die Ausbildung der Beamtin oder des Beamten förderliche Tätigkeit auf den Vorbereitungsdienst angerechnet wird.
§ 19
SBGAnrechnung von förderlichen Zeiten auf den Vorbereitungsdienst
Abschnitt III Laufbahnen
Stand 2009-03-11