Jurafuchs

§ 131a

SBG
Einstellungshöchstaltersgrenzen
Abschnitt IX Besondere Beamtengruppen
Stand 2009-03-11
(1)
In den Vorbereitungsdienst der Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes des Saarlandes kann eingestellt werden, wer das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei Vorliegen eines besonderen dienstlichen Bedürfnisses kann das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport für einzelne Fälle oder für Gruppen von Fällen Ausnahmen von der Einstellungshöchstaltersgrenze zulassen, insbesondere in den Fällen eines außergewöhnlichen Bewerbermangels.
(2)
§ 124a Absatz 2 gilt entsprechend.

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