Beamtinnen und Beamte erhalten Reisekostenvergütung nach dem Saarländischen Reisekostengesetz und Umzugskostenvergütung nach dem Saarländischen Umzugskostengesetz.
§ 73
SBGReise- und Umzugskosten
Abschnitt VI Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Stand 2009-03-11