Versorgungsbezüge sind
1.
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2.
Hinterbliebenenversorgung,
3.
Bezüge bei Verschollenheit,
4.
Unfallfürsorge,
5.
Übergangsgeld,
6.
Erhöhungsbetrag nach § 21 Abs. 4 Satz 3,
7.
kinder-, familien- und pflegebezogene Leistungen nach den §§ 64 bis 69.