Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf Bestimmungen oder Bezeichnungen verwiesen wird, die durch dieses Gesetz außer Kraft treten oder aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Bestimmungen oder die Bezeichnungen dieses Gesetzes.
§ 94
ThürBeamtVGVerweis auf aufgehobene Vorschriften
Schlussbestimmungen
Stand 2022-02-17