Bei Lehrern für untere Klassen und Lehrern an einer Förderschule der Besoldungsgruppe A 11 im Sinne des § 67 des Thüringer Besoldungsgesetzes in der bis zum 30. April 2017 geltenden Fassung, die vor dem 1. Januar 2017 in den Ruhestand getreten sind, ist der Überleitungsausgleich nach der Anlage ruhegehaltfähiger Dienstbezug.
§ 92e
ThürBeamtVGÜberleitungsausgleich für Lehrer für untere Klassen und Lehrer an einer Förderschule
Übergangsbestimmungen
Stand 2022-02-17