Die nach dem Abschnitt XV des Einkommensteuergesetzes gewährte Energiepreispauschale von 300 Euro gilt nicht als Einkünfte im Sinne dieses Gesetzes.
§ 92l
ThürBeamtVGNichtberücksichtigung der Energiepreispauschale
Übergangsbestimmungen
Stand 2022-02-17