Jurafuchs

§ 92l

ThürBeamtVG
Nichtberücksichtigung der Energiepreispauschale
Übergangsbestimmungen
Stand 2022-02-17
Die nach dem Abschnitt XV des Einkommensteuergesetzes gewährte Energiepreispauschale von 300 Euro gilt nicht als Einkünfte im Sinne dieses Gesetzes.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →