Die Hinterbliebenenversorgung umfasst1.Bezüge für den Sterbemonat,2.Sterbegeld,3.Witwengeld,4.Witwenabfindung,5.Waisengeld,6.Unterhaltsbeiträge,7.Versorgung von Witwern und hinterbliebenen eingetragenen Lebenspartnern.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 44 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung§ 46 Bezüge für den Sterbemonat →