Jurafuchs

§ 21

ThürFAG
Sonderlastenausgleich für Aufgaben der Kindertagesbetreuung
Sonderlastenausgleiche, Zahlungen für gemeinschaftlich finanzierte Aufgaben
Stand 2013-01-31
Gemeinden und Landkreisen werden zum Ausgleich ihrer Belastungen aus der Verpflichtung zur Kindertagesbetreuung nach dem Thüringer Kindergartengesetz vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276) in der jeweils geltenden Fassung, steuerkraftunabhängige Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung für Kinder nach dem Thüringer Kindergartengesetz gewährt. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Bestimmungen des Thüringer Kindergartengesetzes.

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