Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens kann der Prüfling auf seinen Antrag die vollständigen Prüfungsakten einsehen. Die Einsicht erfolgt in den Räumen des Landesprüfungsamtes. Der Antrag ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung bei dem Landesprüfungsamt zu stellen.
§ 15
JAOEinsicht in die Prüfungsakten
Studium und erste juristische Prüfung
Stand 2004-01-08