§ 11 ist entsprechend anzuwenden; die Dauer des Aktenvortrags wird auf die Dauer des Prüfungsgesprächs nicht angerechnet.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 36 Gegenstand der mündlichen Prüfung§ 38 Notenstufen und Punktzahlen in der mündlichen Prüfung →