(1)
Die Bewerberin/der Bewerber hat ihr/sein Gesuch um Zulassung zum Vorbereitungsdienst nach Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung oder der ersten juristischen Prüfung schriftlich oder elektronisch an die Präsidentin/den Präsidenten des Saarländischen Oberlandesgerichts zu richten.
(2)
Dem Gesuch sind beizufügen:
a)
ein Lebenslauf,
b)
eine Abschrift des Zeugnisses über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung oder der ersten juristischen Prüfung,
c)
ein Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde,
d)
eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob gegen sie/ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
e)
eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, welche Staatsangehörigkeit sie/er besitzt.
Die Präsidentin/der Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts kann die Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Zeugnisses über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung oder der ersten juristischen Prüfung oder die Vorlage des Originals verlangen.
(3)
Einstellungen in den Vorbereitungsdienst erfolgen zu den von der Präsidentin/dem Präsidenten des Saarländischen Oberlandesgerichts festgesetzten Terminen.