Jurafuchs

§ 32

JAO
Vorstellung der Rechtsreferendarin/des Rechtsreferendars
Zweite juristische Staatsprüfung
Stand 2004-01-08
(1)
Unmittelbar nach Beendigung der Wahlstation übersendet die Präsidentin/der Präsident des Oberlandesgerichts der Präsidentin/dem Präsidenten des Landesprüfungsamtes die Personalakten und Zeugnisse der Rechtsreferendarin/des Rechtsreferendars aus dem Vorbereitungsdienst und stellt die Rechtsreferendarin/den Rechtsreferendar in einem zusammenfassenden Bericht (Vorstellungsbericht) vor.
(2)
Die Präsidentin/der Präsident des Oberlandesgerichts teilt der Rechtsreferendarin/dem Rechtsreferendar zugleich mit der Vorstellung schriftlich oder elektronisch den Vorstellungsbericht mit. Sie/Er erteilt der Rechtsreferendarin/dem Rechtsreferendar nach Abschluss der Prüfung auf Antrag ein Zeugnis über die Leistungen der Rechtsreferendarin/des Rechtsreferendars während des Vorbereitungsdienstes.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →