Vor der mündlichen Prüfung soll sich die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses durch eine Aussprache mit jedem Prüfling ein Bild von dessen Persönlichkeit verschaffen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 8 Ladung zur mündlichen Prüfung, Ausschluss von der mündlichen Prüfung§ 10 Gegenstand der mündlichen Prüfung →