Die Schwerpunktbereichsprüfung wird an einer deutschen Universität nach Maßgabe der dortigen Studien- und Prüfungsordnung abgelegt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 15 Einsicht in die Prüfungsakten§ 16 Zulassungsgesuch, Einstellungstermine →