Pflichtfächer sind die in § 8 Abs. 2 JAG genannten Prüfungsfächer. Hierbei können nach Maßgabe von § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 Satz 1 JAG auch Fragen aus anderen Rechtsgebieten geprüft werden.
§ 4
JAOPrüfungsfächer der staatlichen Pflichtfachprüfung
Studium und erste juristische Prüfung
Stand 2004-01-08