Die Ausbildung in Strafsachen soll bei der Staatsanwaltschaft erfolgen. Sind dort keine geeigneten Ausbildungsmöglichkeiten vorhanden, so kann die Rechtsreferendarin/der Rechtsreferendar bei einem Amtsgericht (Schöffengericht oder Strafrichter) ausgebildet werden.
§ 18
JAOAusbildung in Strafsachen
Vorbereitungsdienst
Stand 2004-01-08