(1)
In diesem Ausbildungsabschnitt wird die Rechtsreferendarin/der Rechtsreferendar einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt zugewiesen, die/der nicht überwiegend als Syndikus-Anwältin/Syndikus-Anwalt tätig ist und über eine ausreichende Berufserfahrung verfügt. Die Präsidentin/der Präsident des Oberlandesgerichts führt im Benehmen mit der Rechtsanwaltskammer ein Verzeichnis der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, die nach Satz 1 für die Ausbildung in diesem Ausbildungsabschnitt in Betracht kommen.
(2)
Die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt soll die Rechtsreferendarin/den Rechtsreferendar in allen anwaltlichen Geschäften unterweisen. Insbesondere soll sich die Rechtsreferendarin/der Rechtsreferendar darin üben, das Vorbringen von Rechtsuchenden in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu erfassen, die Rechtsuchenden zu beraten und Schriftsätze zu entwerfen. Die Rechtsreferendarin/der Rechtsreferendar soll ferner Gelegenheit erhalten, sich im freien Vortrag vor Gericht zu üben und im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege Verträge und sonstige Regelungen (z. B. Testamente) zu entwerfen.
(3)
§ 19 Abs. 3 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden.
(4)
Soweit die Ausbildung nach Wahl der Rechtsreferendarin/des Rechtsreferendars gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 JAG bei einer ausländischen Rechtsanwältin/einem ausländischen Rechtsanwalt erfolgen soll, ist die Überweisung an eine Ausbildungsstelle davon abhängig, dass:
a)
eine geeignete Ausbilderin/ein geeigneter Ausbilder zur Verfügung steht,
b)
die gewählte Stelle bereit ist, die Ausbildung der Rechtsreferendarin/des Rechtsreferendars zu übernehmen.
(5)
Soweit die Ausbildung bei einer Notarin/einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 JAG stattfindet, soll ein vertiefter Einblick in die rechtsberatende Tätigkeit gewährleistet sein. In diesem Fall kann die Rechtsreferendarin/der Rechtsreferendar abweichend von Absatz 1 Satz 1 auch einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt zugewiesen werden, die/der überwiegend als Syndikus-Anwältin/Syndikus-Anwalt tätig ist.