Die Notenstufen und Punktzahlen des § 7 gelten auch für die Bewertung der Einzelleistungen in der mündlichen Prüfung.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 37 Durchführung der mündlichen Prüfung§ 39 Prüfungsergebnis →