Die einzelnen schriftlichen Arbeiten sind wie folgt zu bewerten:Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Bearbeitung der Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten§ 8 Ladung zur mündlichen Prüfung, Ausschluss von der mündlichen Prüfung →