Im Freizeit- und Kurzarrest sind den Arrestierten zur Erreichung des Arrestziels in intensiven Gesprächen insbesondere ihre Straftaten und ihre gegenwärtige Lebenssituation bewusst zu machen. Ausgehend von den Erkenntnissen des Aufnahmegesprächs werden die Arrestierten über externe Hilfsangebote unterrichtet. Sie erhalten Gelegenheit, an den Maßnahmen nach § 5 teilzunehmen.
§ 11
BbgJAVollzGFreizeit- und Kurzarrest
Aufnahmeverfahren, Planung und Gestaltung des Arrestes
Stand 2014-07-10