Jurafuchs

§ 14a

VerfGHG
Auskunft über personenbezogene Daten
II. Teil Allgemeine Verfahrensvorschriften
Stand 2001-02-06
Betreffen außerhalb des Verfahrens gestellte Anträge auf Auskunft aus oder Einsicht in Akten des Verfassungsgerichtshofs personenbezogene Daten, so gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes regeln.

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