Jurafuchs

§ 20

VerfGHG
Termine
II. Teil Allgemeine Verfahrensvorschriften
Stand 2001-02-06
Die Beteiligten werden von allen Terminen benachrichtigt. Sie haben das Recht, den Beweisaufnahmen beizuwohnen und an Zeugen/Zeuginnen und Sachverständige Fragen zu richten oder durch ihren Vertreter/ihre Vertreterin richten zu lassen. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet der Verfassungsgerichtshof.

Meine Notizen

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