Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs erhalten eine Aufwandsentschädigung, Sitzungstagegelder und Ersatz der Reisekosten nach Maßgabe einer von der Landesregierung zu erlassenden Verordnung [2] .
§ 7
VerfGHGVergütungen
I. Teil Sitz, Zusammensetzung und Zuständigkeit
Stand 2001-02-06