Für besondere Aufgaben können die Aufgabenträger zusätzliche Fachkräfte sowie Fachberaterinnen und Fachberater bestellen. Hinsichtlich der Rechtsstellung der ehrenamtlichen Fachkräfte und Fachberaterinnen und Fachberater gilt § 14 entsprechend.
§ 22
ThürBKGFachkräfte und Fachberaterinnen und Fachberater der Aufgabenträger
Feuerwehren im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
Stand 2024-07-02