Jurafuchs

§ 59

ThürBKG
Übungen und Bildungsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Stand 2024-07-02
Soweit es zur Erreichung des Übungs- und Qualifikationsziels erforderlich ist, können Bildungsveranstaltungen oder Übungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.

Meine Notizen

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