Jurafuchs

§ 39

ThürBKG
Katastrophenschutzübungen
Maßnahmen im Katastrophenschutz
Stand 2024-07-02
Durch Katastrophenschutzübungen sollen die Katastrophenschutzpläne und das Zusammenwirken der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erprobt sowie die Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte überprüft werden. Zu den Übungen können auch die Stellen des Gesundheitswesens nach § 43 sowie Angehörige der Gesundheitsberufe nach § 44 herangezogen werden.

Meine Notizen

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