Eine Sicherheitsleistung kann nicht verlangt werden bei einem Gebot einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes oder einer öffentlich-rechtlichen Kreditanstalt oder Sparkasse.
§ 46
LJGBefreiung von der Sicherheitsleistung
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Stand 2018-04-17