Jurafuchs

§ 92

LJG
Aufhebung von Sozialgerichten; Errichtung von Zweigstellen
Teil 12 Übergangsbestimmungen
Stand 2018-04-17
(1)
Es werden aufgehoben
1.
das Sozialgericht Lübeck zum 1. September 2027,
2.
das Sozialgericht Schleswig zum 1. November 2027.
(2)
Die Bezirke der aufgehobenen Gerichte werden jeweils zu den in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkten den anderen Sozialgerichten wie folgt zugelegt:
1.
der Bezirk des Sozialgerichts Lübeck dem Sozialgericht Itzehoe,
2.
der Bezirk des Sozialgerichts Schleswig dem Sozialgericht Kiel.
(3)
Verfahren, die zu den in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkten bei den aufgehobenen Gerichten anhängig sind, gehen auf das Gericht über, dem der jeweilige Bezirk zugelegt wird.
(4)
Folgende Zweigstellen werden errichtet:
1.
des Sozialgerichts Itzehoe zum 1. September 2027 in Lübeck,
2.
des Sozialgerichts Kiel zum 1. November 2027 in Schleswig.

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