Für Übersetzerinnen, Übersetzer, Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher, die vor dem 1. Januar 2023 in Schleswig-Holstein ermächtigt oder beeidigt worden sind, tritt die Ermächtigung oder Beeidigung mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
§ 79
LJGÜbergangsbestimmung
Teil 10 Übersetzerinnen und Übersetzer; Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher
Stand 2018-04-17