Vor Erhebung der Klage gegen Verwaltungsakte der Rechtsanwaltskammer in Angelegenheiten des anwaltlichen Berufsrechts findet ein Vorverfahren im Sinne von § 68 VwGO nicht statt.
§ 71
LJGVerfahren nach anwaltlichem Berufsrecht
Teil 8 Gerichte in Anwaltssachen
Stand 2018-04-17