Für Angelegenheiten des Kassenarztrechts werden Kammern bei dem Sozialgericht in Kiel gebildet, die auch für die Bezirke der Sozialgerichte Lübeck, Itzehoe und Schleswig zuständig sind.
§ 60
LJGZuständigkeitskonzentration
Ausführungsbestimmungen zum Sozialgerichtsgesetz
Stand 2018-04-17