Vollstreckungsbehörden im Sinne des § 200 Absatz 2 Satz 2 SGG sind die nach den Vorschriften des LVwG über die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen zuständigen Stellen.
§ 63
LJGVollstreckungsbehörden
Ausführungsbestimmungen zum Sozialgerichtsgesetz
Stand 2018-04-17