(1)Der Termin beginnt mit dem Aufruf der Sache.(2)Der Termin ist von einer Partei versäumt, wenn sie bis zum Schluss nicht verhandelt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 219 Terminsort§ 221 Fristbeginn →