Jurafuchs

§ 496

ZPO
Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll
Verfahren vor den Amtsgerichten
Stand 2026-06-30
Die Klage, die Klageerwiderung sowie sonstige Anträge und Erklärungen einer Partei, die zugestellt werden sollen, sind bei dem Gericht schriftlich einzureichen oder mündlich zum Protokoll der Geschäftsstelle anzubringen.

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1 interaktive Fall zu § 496 ZPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.