Jurafuchs

§ 747

ZPO
Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass
Allgemeine Vorschriften
Stand 2026-06-30
Zur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich.

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1 interaktive Fall zu § 747 ZPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.