Der Eid muss von dem Schwurpflichtigen in Person geleistet werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← (XXXX) §§ 456 bis 477 (weggefallen)§ 479 Eidesleistung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter →