Jurafuchs

§ 859

ZPO
Pfändung von Gesamthandsanteilen
Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
Stand 2026-06-30
Der Anteil eines Miterben an dem Nachlass ist der Pfändung unterworfen. Der Anteil des Miterben an den einzelnen Nachlassgegenständen ist der Pfändung nicht unterworfen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

2 interaktive Fälle zu § 859 ZPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.