Jurafuchs

§ 306

ZPO
Verzicht
Urteil
Stand 2026-06-30
Verzichtet der Kläger bei der mündlichen Verhandlung auf den geltend gemachten Anspruch, so ist er auf Grund des Verzichts mit dem Anspruch abzuweisen, wenn der Beklagte die Abweisung beantragt.

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