Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten sind.
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Diese Norm interaktiv erleben
2 interaktive Fälle zu § 402 ZPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.