Jurafuchs

§ 402

ZPO
Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen
Beweis durch Sachverständige
Stand 2026-06-30
Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten sind.

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